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BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 551/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Alleinstehende Frau - Gemietete Wohnung - Anspruch auf Hausarbeitstag
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 03.09.1958 - 6 Sa 290/58
- BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 551/58
Papierfundstellen
- BAGE 9, 124
- NJW 1960, 1686 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 256/57
Vereinbarkeit mit GG - Arbeitnehmerinnen - Volle Beschäftigung im Betrieb - …
Auszug aus BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 551/58
Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 5, 187=AP Nr. 7 zu § 1 HATG NRW) in Nordrhein-Westfalen auch dann, wenn die Frau zwar nur 5 läge in der Woche arbeitet, dabei aber eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 40 Stunden ableistet.Vielmehr ist, wie der Senat stets (vgl. z.B. BAG 5, 187 = AP Nr. 7 zu § 1 HATG NRW) ausgesprochen hat, jedes Haus 7.
- BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54
Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des nordrhein-westfälischen …
Auszug aus BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 551/58
Dieser hat erstmalig im Urteil vom 14. Juli 1954, BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG, ausgesprochen, dass nach dem Hausarbeitstagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Juli 1948 auch nach Inkrafttreten des Art. 3 GG der alleinstehenden ledigen Frau ein Hausarbeitstag zu stehe. - BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 97/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Revisionszulassungsentscheidung; Anspruch …
Auszug aus BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 551/58
Diese Rechtsprechung hat der Senat im Urteil vom 24. Juni 1955, BAG 2, 40 = AP Nr. 8 zu Art. 3 GG, bestätigt.
- BAG, 16.03.1962 - GS 1/61
Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten …
Die gegen die Rechtsprechung des Ersten Senates namentlich hinsichtlich lediger Frauen, z.T. aber auch weitergehend (Frauen ohne Kinder) erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Bulla, Anm. zu AP Nr. 3 zu Art. 3 GG und AR-Blattei, Hausarbeitstag, Anm. zu Entscheidungen 12/14;… Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. 1, 2. Aufl., 1955, S. 465 ff., Bd. 1, 3. Aufl., 1961, S. 561 ohne Stellungnahme; Ohlgardt, BB 1958, 561 ff. [562, 563]; Scheffler bei Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Grundrechte, Bd. IV 1 (1960), S. 308, 309; vgl. ferner das in den Vorliegenden Sachen im Auftrage der Landesvereinigung der industriellen Arbeitgeberverbände von Nordrhein-Westfalen erstattete Gutachten von Fr. Klein, Münster, sowie auch die in dieser Beziehung vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts selbst geäußerten Zweifel in BAG 9, 124 [131].Der sachbezogene Begriff des eigenen Hausstandes ist namentlich vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts seit 1954 bis zu seiner Entscheidung vom 25. März 1960 - BAG 9, 124 ff. = AP Nr. 15 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen - in Übereinstimmung mit einer Reihe von nordrhein-westfälischen Instanzgerichten und einem Teil der Literatur vertreten worden.
Mit seiner Entscheidung vom 25. März 1960 - BAG 9, 124 ff. = AP Nr. 15 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen - ist der.
Einer solchen Auffassung und Ausdeutung des in § 1 HATG NRW verwendeten Begriffes des "eigenen Hausstandes" steht auch nicht, was vor allem der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 25. März 1960 - BAG 9, 124 ff. = AP Nr. 15 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen - angenommen und für entscheidend erklärt hat, die Entstehungsgeschichte des HATG NRW entgegen.
- BAG, 24.05.1965 - 1 AZR 387/64
Eigener Haushalt - Eigengeführter Haushalt - Berufstätige Frau - Eigene Wohnung - …
An dem somit aufgestellten "sachbezogenen" Begriffe des eigenen Haushalts hat der erkennende Senat bis zu der Entscheidung vom 25» März 196o - BAG 9, 124 ff-= AP Nr. 15 zu § 1 HausarbTagsG NEW - ständig festgehalten; auch in dieser Entscheidung ist er nicht aufgegeben, sondern zusätzlich auch ein familienbezogener Haushalt verlangt worden. - BAG, 25.03.1966 - 3 AZR 392/65
Arbeitnehmerinnen mit eigenem Haushalt - Hausarbeitstag - Arbeitsumfang - …
Hausarbeitstagsrechts hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer Reihe von Entscheidungen das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ohne weitere Erörterung bejaht; er hat den jeweiligen Klägerinnen nicht entgegen gehalten, sie könnten eine entsprechende Leistungsklage er heben und deshalb entfalle das Feststellungsintoresse (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 2 HausarbTagsG Hamburg; BAG 5, 187 [188] = AP Nr. 7 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; AP Nr. 13 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG 9, 124 [1 2 5 ] = AP Nr. 15 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; AP Nr. 20 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen). - LAG Düsseldorf, 14.12.1960 - 3 Sa 397/60 Im Gegensatz zu der Rechtsauffassung, die das BAG (BAG 1960-03-25 1 AZR 551/58 = BAGE 9, 124) vertritt, läßt sich aus dem allgemeinen und natürlichen Sprachgebrauch nichts dafür entnehmen, daß ein Haushalt immer mehrere Personen als Haushaltsangehörige umfassen müsse.